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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Allgemeines
Die
folgenden Bedingungen sind Bestandteil des Vertrages, der zwischen dem
Mieter und Sascha Koch Bootsverleih, im Folgenden
“Vermieter” genannt, abgeschlossen wird. Dieser kommt
durch die Buchung des Mieters und der Bestätigung seitens des
Vermieters zustande. Mit der Buchung erkennt der Mieter die folgenden
Bedingungen für sich und seine Mitreisenden an.
Zahlung
des Mietbetrages
Die
Übergabe des Bootes erfolgt nach vollständiger Bezahlung des
Mietpreises.
Stornierung
Sofern
der Mieter ein Boot für einen bestimmten Zeitraum im voraus
gebucht hat und die Reservierung durch den Vermieter bestätigt
wurde, hat eine Stornierung möglichst schriftlich zu erfolgen.
Eine Stornierung des Mietvertrages kann ohne Angabe von Gründen
erfolgen. Ist eine Weitervermietung für den reservierten Zeitraum
nicht möglich, wird im falle des Rücktrittes eine
Stornierungsgebühr von 40% des Mietpreises fällig. Der Passus
“Stornierung” findet keine Anwendung auf Kurzzeitmiete.
Übernahme,
Benutzung und Rückgabe der Boote
Übernahme
und die Rückgabe der/ des Boote(s) erfolgt zu dem im Mietvertrag
vereinbarten Ort bzw. Zeitpunkt. Dem Mieter wird ein gereinigtes und
technisch einwandfreies (wassertaugliches) Boot mit allen
erforderlichen Ausrüstungsgegenständen übergeben.
Rettungswesten in erforderlicher Anzahl und Größe werden
vorgehalten. Für Schäden die aus Nichttragen, bzw. Ablegen
der Rettungswesten während der Fahrt entstehen, übernimmt der
Vermieter keinerlei Haftung. Notwendige Formalitäten werden vor
Antritt der Bootsfahrt erledigt. Sollte der Mieter das Boot (hier:
Schlauchboot mit Aussenborder) im Salzwasser einsetzen, hat er dieses
nach Fahrtende mit Süßwasser zu reinigen und den Motor zu
spülen. Vor Fahrtantritt bzw. vor Übergabe des Bootes findet
eine ausführliche Einweisung in die Handhabung statt.
Bei Miete eines führerscheinfreien Bootes (max. 3,68
KW) findet zudem eine Einweisung in die verkehrsrechtlichen
Bestimmungen des jeweiligen Gewässers statt.
Das
Boot ist mit größter Sorgfalt zu behandeln. Der Mieter
haftet dem Vermieter für Schäden am Boot und für
abhanden gekommene Gegenstände. Der Mieter ist verpflichtet dem
Vermieter jeglichen Schaden bzw. den Verlust von
Ausrüstungsgegenständen unverzüglich mitzuteilen. Wird
das Boot durch schuldhaftes Verhalten des Mieters nicht zu dem
vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben, haftet der Mieter für
einen evtl. entstehenden Schaden.
Fahrzeugführer
Der
Fahrzeugführer muss volljährig sein. Er trägt für
sich, seine Mitfahrenden, das Boot und die Einhaltung der
Schifffahrtsvorschriften die Verantwortung. Bei Miete eines
führerscheinpflichtigen Bootes muss der verantwortliche
Fahrzeugführer im Besitz einer gültigen, für das
jeweilige Gewässer erforderlichen Fahrerlaubnis sein. Der
Vermieter behält sich vor, die Übergabe des Bootes zu
verweigern, wenn erforderliche Berechtigungen nicht vorliegen oder der
Mieter, bzw. der von ihm benannte Fahrzeugführer dem Anschein nach
nicht in der Lage, ist ein Boot zu führen. Das
Führen eines Sportbootes unter Alkoholeinfluss und anderer
Rauschmittel ist verboten.
Beachtung
der Schifffahrtsvorschriften
Der
Mieter hat die Vorschriften der jeweils zuständigen
Schifffahrtsbehörde zu beachten und deren Weisungen Folge zu
leisten. Der Vermieter stellt dem Mieter eine Übersichtstafel der
Schifffahrtszeichen zur Verfügung, an die sich der Vermieter
verpflichtet, zu halten. Soweit möglich erhält der Mieter
auch Hinweise, insbesondere zeitlich beschränkte
Einschränkungen etc.
Fahrteinschränkungen
Auch
bei sorgfältigster Vorausplanung kann es immer wieder vorkommen,
dass zum Beispiel durch Bauarbeiten, Schleusenreparaturen, Hochwasser
usw. Fahrteinschränkungen für den Mieter entstehen. Derartige
Einschränkungen, sofern sie unvorhersehbar waren, berechtigen den
Mieter nicht zum Rücktritt.
Pannen
und Unfälle
Der
Mieter benutzt das Boot auf eigene Gefahr. Eine Unfallversicherung
für Mieter und Mitfahrer besteht nicht, ebenso sind
mitgeführte Gegenstände des Mieters nicht versichert. Unsere
Boote sind haftpflicht- versichert (im Mietpreis enthalten).
Beschädigungen an Boot, Motor und
Ausrüstungsgegenständen, die der Mieter und/ oder seine
Mitfahrer vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen
sind nicht versichert und gehen voll zu Lasten des Mieters. Bei
Unfällen oder Havarien ist neben der zuständigen Wasser-
Schutzbehörde auch der Mieter unverzüglich zu
benachrichtigen. Er hat in einem solchem Fall die Weisungen der
Wasserschutzbehörde, bzw. des Vermieters abzuwarten und zu
befolgen. Sofern es nicht gilt, unmittelbare Gefahren abzuwenden, darf
der Mieter ohne vorherige Zustimmung des Vermieters weder eine Haftung
Dritten gegenüber anerkennen, noch das Boot reparieren lassen oder
sonstige Kosten veranlassen. Havarie oder Unfall berechtigen nicht zu
einer Minderung des Mietpreises, es sei denn, diese sind auf grob
fahrlässiges oder schuldhaftes Verhalten des Vermieters
zurückzuführen. Wird die Bootstour aufgrund eines, nicht vom
Mieter zu vertretenen Mangels erheblich beeinträchtigt, kann der
Mieter vorzeitig von der Erfüllung des Mietvertrages
zurücktreten. In diesem Fall ist nur ein Mietpreis anteilig der
erbrachten Leistung fällig.
Kaution
Bei
einer ununterbrochenen Mietzeit von einer Woche und länger ist
eine Kaution in Höhe von € 250,00 bei Bootsübernahme
beim Vermieter zu hinterlegen. Diese dient als Sicherheit zur Abdeckung
von Schäden die durch Verschulden des Mieters am Boot entstehen
oder die der Mieter gegenüber Dritten zu vertreten hat. Der
Vermieter behält sich vor, Ersatz des über die Kaution
hinausgehenden Schadens zu verlangen, wenn dieser absichtlich oder grob
fahrlässig von dem Mieter oder seiner Mitreisenden
herbeigeführt wurde.
Sonstiges
Es
ist dem Mieter untersagt, das Boot unterzuvermieten oder zu verleihen
und mehr als die höchst zulässige Personenzahl an Bord zu
nehmen.
Kann der Vermieter durch unvorhersehbarer Fälle oder
höhere Gewalt das vorbestellte Boot nicht zur Verfügung
stellen, bemüht er sich ein vergleichbares Boot zur Verfügung
zu stellen. Ist dies nicht möglich, so ist der Vermieter
berechtigt unter Rückzahlung evtl. geleisteter Anzahlung vom
Mietvertrag zurückzutreten. Darüber hinausgehende
Ansprüche auf Entschädigung entstehen nicht.
Gerichtsstand
Auf diesen
Vertrag ist deutsches Recht anwendbar. Gerichtstand für evtl.
Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Hoya.
UST-IdNr.: DE 235672763
Steuernummer: 34/123/05474
Stand:
Januar 2006
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