Rechtsfragen

Sascha Koch Bootsverleih ist alleiniger Inhaber der auf dieser Website erhobenen Informationen. Wir erheben nur Informationen, die uns helfen, den Service für Sie zu verbessern. Die Informationen werden nicht - ohne Ihr Einverständnis - veräußert oder auf eine andere Weise, die nicht durch diese Erklärung ausgeschlossen ist, an andere weitergegeben, außer, wenn wir dies in gutem Glauben aus gesetzlichen Gründen für notwendig halten oder wenn es notwendig ist, die Rechte und das Eigentum von Sascha Koch Bootsverleih zu wahren, oder wenn die persönliche Sicherheit des Personals oder der Öffentlichkeit gefährdet ist.

Alle Informationen auf dieser Website Copyright 2006 von Sascha Koch Bootsverleih.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Die folgenden Bedingungen sind Bestandteil des Vertrages, der zwischen dem Mieter und Sascha Koch Bootsverleih, im Folgenden “Vermieter” genannt,  abgeschlossen wird. Dieser kommt durch die Buchung des Mieters und der Bestätigung seitens des Vermieters zustande. Mit der Buchung erkennt der Mieter die folgenden Bedingungen für sich und seine Mitreisenden an.

Zahlung des Mietbetrages

Die Übergabe des Bootes erfolgt nach vollständiger Bezahlung des Mietpreises.

Stornierung

Sofern der Mieter ein Boot für einen bestimmten Zeitraum im voraus gebucht hat und die Reservierung durch den Vermieter bestätigt wurde, hat eine Stornierung möglichst schriftlich zu erfolgen. Eine Stornierung des Mietvertrages kann ohne Angabe von Gründen erfolgen. Ist eine Weitervermietung für den reservierten Zeitraum nicht möglich, wird im falle des Rücktrittes eine Stornierungsgebühr von 40% des Mietpreises fällig. Der Passus “Stornierung” findet keine Anwendung auf Kurzzeitmiete.

Übernahme, Benutzung und Rückgabe der Boote

Übernahme und die Rückgabe der/ des Boote(s) erfolgt zu dem im Mietvertrag vereinbarten Ort bzw. Zeitpunkt. Dem Mieter wird ein gereinigtes und technisch einwandfreies (wassertaugliches) Boot mit allen erforderlichen Ausrüstungsgegenständen übergeben. Rettungswesten in erforderlicher Anzahl und Größe werden vorgehalten. Für Schäden die aus Nichttragen, bzw. Ablegen der Rettungswesten während der Fahrt entstehen, übernimmt der Vermieter keinerlei Haftung. Notwendige Formalitäten werden vor Antritt der Bootsfahrt erledigt. Sollte der Mieter das Boot (hier: Schlauchboot mit Aussenborder) im Salzwasser einsetzen, hat er dieses nach Fahrtende mit Süßwasser zu reinigen und den Motor zu spülen. Vor Fahrtantritt bzw. vor Übergabe des Bootes findet eine ausführliche Einweisung in die Handhabung statt.       Bei Miete eines führerscheinfreien Bootes (max. 3,68 KW) findet zudem eine Einweisung in die verkehrsrechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Gewässers statt.

Das Boot ist mit größter Sorgfalt zu behandeln. Der Mieter haftet dem Vermieter für Schäden am Boot und für abhanden gekommene Gegenstände. Der Mieter ist verpflichtet dem Vermieter jeglichen Schaden bzw. den Verlust von Ausrüstungsgegenständen unverzüglich mitzuteilen. Wird das Boot durch schuldhaftes Verhalten des Mieters nicht zu dem vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben, haftet der Mieter für einen evtl. entstehenden Schaden.

Fahrzeugführer

Der Fahrzeugführer muss volljährig sein. Er trägt für sich, seine Mitfahrenden, das Boot und die Einhaltung der Schifffahrtsvorschriften die Verantwortung. Bei Miete eines führerscheinpflichtigen Bootes muss der verantwortliche Fahrzeugführer im Besitz einer gültigen, für das jeweilige Gewässer erforderlichen Fahrerlaubnis sein. Der Vermieter behält sich vor, die Übergabe des Bootes zu verweigern, wenn erforderliche Berechtigungen nicht vorliegen oder der Mieter, bzw. der von ihm benannte Fahrzeugführer dem Anschein nach nicht in der Lage, ist ein Boot zu führen. Das Führen eines Sportbootes unter Alkoholeinfluss und anderer Rauschmittel ist verboten.

Beachtung der Schifffahrtsvorschriften

Der Mieter hat die Vorschriften der jeweils zuständigen Schifffahrtsbehörde zu beachten und deren Weisungen Folge zu leisten. Der Vermieter stellt dem Mieter eine Übersichtstafel der Schifffahrtszeichen zur Verfügung, an die sich der Vermieter verpflichtet, zu halten. Soweit möglich erhält der Mieter auch Hinweise, insbesondere zeitlich beschränkte Einschränkungen etc.

Fahrteinschränkungen

Auch bei sorgfältigster Vorausplanung kann es immer wieder vorkommen, dass zum Beispiel durch Bauarbeiten, Schleusenreparaturen, Hochwasser usw. Fahrteinschränkungen für den Mieter entstehen. Derartige Einschränkungen, sofern sie unvorhersehbar waren, berechtigen den Mieter nicht zum Rücktritt.

Pannen und Unfälle

Der Mieter benutzt das Boot auf eigene Gefahr. Eine Unfallversicherung für Mieter und Mitfahrer besteht nicht, ebenso sind mitgeführte Gegenstände des Mieters nicht versichert. Unsere Boote sind haftpflicht- versichert (im Mietpreis enthalten). Beschädigungen an Boot, Motor und Ausrüstungsgegenständen, die der Mieter und/ oder seine Mitfahrer vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen sind nicht versichert und gehen voll zu Lasten des Mieters. Bei Unfällen oder Havarien ist neben der zuständigen Wasser- Schutzbehörde auch der Mieter unverzüglich zu benachrichtigen. Er hat in einem solchem Fall die Weisungen der Wasserschutzbehörde, bzw. des Vermieters abzuwarten und zu befolgen. Sofern es nicht gilt, unmittelbare Gefahren abzuwenden, darf der Mieter ohne vorherige Zustimmung des Vermieters weder eine Haftung Dritten gegenüber anerkennen, noch das Boot reparieren lassen oder sonstige Kosten veranlassen. Havarie oder Unfall berechtigen nicht zu einer Minderung des Mietpreises, es sei denn, diese sind auf grob fahrlässiges oder schuldhaftes Verhalten des Vermieters zurückzuführen. Wird die Bootstour aufgrund eines, nicht vom Mieter zu vertretenen Mangels erheblich beeinträchtigt, kann der Mieter vorzeitig von der Erfüllung des Mietvertrages zurücktreten. In diesem Fall ist nur ein Mietpreis anteilig der erbrachten Leistung fällig.

Kaution

Bei einer ununterbrochenen Mietzeit von einer Woche und länger ist eine Kaution in Höhe von € 250,00 bei Bootsübernahme beim Vermieter zu hinterlegen. Diese dient als Sicherheit zur Abdeckung von Schäden die durch Verschulden des Mieters am Boot entstehen oder die der Mieter gegenüber Dritten zu vertreten hat. Der Vermieter behält sich vor, Ersatz des über die Kaution hinausgehenden Schadens zu verlangen, wenn dieser absichtlich oder grob fahrlässig von dem Mieter oder seiner Mitreisenden herbeigeführt wurde.

Sonstiges

Es ist dem Mieter untersagt, das Boot unterzuvermieten oder zu verleihen und mehr als die höchst zulässige Personenzahl an Bord zu nehmen.                                                                                                    Kann der Vermieter durch unvorhersehbarer Fälle oder höhere Gewalt das vorbestellte Boot nicht zur Verfügung stellen, bemüht er sich ein vergleichbares Boot zur Verfügung zu stellen. Ist dies nicht möglich, so ist der Vermieter berechtigt unter Rückzahlung evtl. geleisteter Anzahlung vom Mietvertrag zurückzutreten. Darüber hinausgehende Ansprüche auf Entschädigung entstehen nicht.

Gerichtsstand

Auf diesen Vertrag ist deutsches Recht anwendbar. Gerichtstand für evtl. Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Hoya.

UST-IdNr.: DE 235672763 

Steuernummer: 34/123/05474

Stand: Januar 2006